Verhaltenskodex

1) Grundsätze des Mitarbeiterverhaltens

Respekt und Wertschätzung:

Jeder Mitarbeiter sollte alle Kollegen mit Respekt behandeln, unabhängig von ihrer Position oder Meinung. Alle Mitarbeiter sind hinsichtlich ihrer Rechte gleich und sollten auf der Grundlage ihrer Leistung und Einstellung fair und unparteiisch bewertet werden.
Verantwortlichkeit und Zuverlässigkeit:

Jeder Mitarbeiter trägt die Verantwortung für sein Handeln. Fehler offen einzugestehen und bereit zu sein, daraus zu lernen, ist der Schlüssel zu beruflichem Wachstum und effektiver Zusammenarbeit. Gleichzeitig ist es wichtig, Verpflichtungen zeitnah und konsequent zu erfüllen.
Offene und transparente Kommunikation:

Mitarbeiter sollten klar und offen kommunizieren. Konflikte sollten konstruktiv und vorurteilsfrei gelöst werden.
Teamarbeit:

Gegenseitige Unterstützung, Zusammenarbeit und Informationsaustausch sind für das Erreichen gemeinsamer Ziele von entscheidender Bedeutung.

2) Einhaltung von Gesetzen und internen Vorschriften:

Jeder Mitarbeiter und jedes Unternehmen der RKO GROUP muss die geltenden Gesetze und internen Vorschriften sowohl intern als auch im Umgang mit Geschäftspartnern und anderen kooperierenden Unternehmen einhalten. Jeder Verstoß gegen Gesetze oder Unternehmensvorschriften kann disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen und im Extremfall sogar zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder zur Auflösung der Geschäftsbeziehung führen. Die RKO Group stellt sicher, dass Mitarbeiter und Geschäftspartner Zugang zu relevanten Informationen über wichtige Regeln und Vorschriften haben und fördert die kontinuierliche Schulung aller Beteiligten.

3) Schutz vertraulicher Informationen und Wahrung der Privatsphäre

Mitarbeiter sind verpflichtet, die persönlichen Daten von Kollegen, Geschäftspartnern und Kunden zu schützen und nur im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln. Ebenso sind sie verpflichtet, vertrauliche Informationen des Unternehmens zu schützen und dürfen diese weder für persönliche Zwecke noch zum Vorteil Dritter verwenden.

4) Nutzung von Unternehmensvermögen und -ressourcen

Die Mitarbeiter sind für den effizienten und sparsamen Umgang mit den Unternehmensressourcen verantwortlich. Die unbefugte Nutzung von Firmeneigentum für private Zwecke ohne vorherige Genehmigung ist nicht akzeptabel.

5) Beziehungen zu Geschäftspartnern

Mitarbeiter müssen im Umgang mit Geschäftspartnern stets eine professionelle Haltung und Unparteilichkeit wahren. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit müssen sie darauf achten, dass ihr Verhalten transparent ist und keinen Verdacht auf unethisches Verhalten aufkommen lässt.

6) Unangemessenes Verhalten und Amtsmissbrauch

Mitarbeiter dürfen ihre Position, ihr Wissen oder vertrauliche Informationen nicht zum persönlichen Vorteil oder zum Vorteil Dritter missbrauchen. Die Annahme von Geschenken, Gefälligkeiten oder sonstigen Vorteilen ist nur zulässig, wenn es sich um kleine, übliche Geschenke oder Gesten handelt, die den üblichen Geschäftspraktiken entsprechen (z. B. Weihnachtsgeschenke) und die Objektivität oder die professionelle Entscheidungsfindung des Mitarbeiters nicht beeinträchtigen. Geschenke, die den Entscheidungsprozess beeinflussen oder den Verdacht einer solchen erwecken könnten, sind verboten.

7) Aufrechterhaltung der Ordnung und ökologisches Verhalten

Jeder Mitarbeiter ist für die Sauberkeit seines Arbeitsumfeldes und die Einhaltung ökologischer Grundsätze verantwortlich.

8) Identifizierung ethischer Probleme und Schutz von Hinweisgebern

Mitarbeiter und andere im Unternehmen tätige Personen sind verpflichtet, ethische Probleme zu erkennen und diese gemäß den geltenden Gesetzen unverzüglich den zuständigen Personen oder Behörden zu melden. Die RKO Group garantiert den Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien und fördert die Schaffung eines sicheren Umfelds, in dem ethische Probleme offen angesprochen werden können. Das Unternehmen kann ein internes Hinweisgebersystem gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (Gesetz Nr. 171/2023 Slg. in der jeweils gültigen Fassung) nutzen. Einzelheiten zu diesem System und den Hinweisgeberregeln werden im Unternehmensintranet veröffentlicht.